Der Ortsbeauftragte
Ortsbeautragter (OB)
Der Ortsbeauftragte (OB) ist die höchste ehrenamtliche Führungskraft im Ortsverband. Er leitet den Ortsverband eigenverantwortlich und ist für die Einsatzbereitschaft sowie den Ausbildungsstand der ihm unterstellten Einheiten verantwortlich.
🧭 Leitungs- und Führungsverantwortung
- Gesamtverantwortung: Der OB trägt die Gesamtverantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Ortsverbandes.
- Disziplinarvorgesetzter: Er ist der Disziplinarvorgesetzte aller Helferinnen und Helfer des Ortsverbandes.
- Vorgesetztenfunktion: Direkter Vorgesetzter des stellvertretenden Ortsbeauftragten, der Zugführer und anderer Einheitsführer.
Berufung: Der OB wird vom Landesbeauftragten des jeweiligen Landesverbandes im Auftrag des Präsidenten des THW nach erfolgter Vorschlagswahl des erweiterten Ortsausschusses in sein Amt berufen.
🎯 Kernaufgaben im Überblick
- Einsatzbereitschaft sicherstellen: Verantwortlich für die ständige Einsatzbereitschaft der Einheiten und die Umsetzung des THW-Gesetzes im Zuständigkeitsbereich.
- Ausbildungsstand gewährleisten: Sicherstellung eines hohen Ausbildungsstandes der Helferinnen und Helfer.
- Koordination im Einsatzfall: Ansprechpartner für örtliche Gefahrenabwehrbehörden und sonstige Bedarfsträger; organisatorischer Leiter des THW-Einsatzes im Zuständigkeitsbereich.
- Zusammenarbeit mit Regionalstelle: Bei überörtlichen oder überregionalen Einsätzen erhält der OB Einsatzaufträge von der Leitung der Regionalstelle.
- Repräsentation: Vertretung des Ortsverbandes nach außen, einschließlich der Zusammenarbeit mit der örtlichen Helfervereinigung e.V.